FAQ

Häufige Fragen

Die Logopädie / Sprachtherapie behandelt Probleme der Stimme, der Sprache des Sprechens und des Schluckens. Das medizinisch-therapeutische Fachgebiet beschäftigt sich mit der Diagnose und Behandlung von Störungen in diesen Bereichen. Ziel ist es, die Kommunikationsfähigkeit der Betroffenen zu verbessern bzw. wiederherzustellen.

Fast jeder Arzt (bei Kindern vorrangig der Kinderarzt, HNO- Arzt, Pädaudiologe, Zahnarzt und Kieferorthopäde, bei Erwachsenen der Hausarzt, Neurologe, HNO-Arzt) kann eine logopädische Verordnung/ ein Rezept ausstellen.

Logopädie/ Sprachtherapie darf nur nach ärztlicher Verordnung erbracht werden. Kinder und Jugendliche sind bis zu ihrem 18. Lebensjahr zuzahlungsbefreit. Alle anderen Patienten/innen (gesetzlich versichert) müssen 10 Euro Rezeptgebühr und 10% der Gesamtsumme der Verordnung zuzahlen.

Die Behandlung findet ebenfalls auf Rezept statt, welches Ihnen ein Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Allgemeinmediziner usw.) ausgestellt hat. Nach Durchführung der verordneten Therapieeinheiten stelle ich Ihnen meine erbrachten Leistungen in Rechnung. Diese müssen sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen. Je nachdem, wie sie es im Vertrag Ihrer privaten Krankenkasse vereinbart haben, wird ein unterschiedlicher Umfang der Kosten übernommen. Daher ist es möglich, dass nicht die kompletten Behandlungskosten übernommen werden. – Aus diesem Grund informieren sie sich bitte vor der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenkasse ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, damit es später nicht zu Problemen bei der Kostenübernahme führt.

Leider fehlen im Bereich der Logopädie für Privatpatienten einheitliche Tarifverträge.

Deshalb richten sich unsere Preise für Privatversicherte PatientInnen nach der Gebühr (Gebührenübersicht für Therapeuten). In der Sprachwelt erhalten sie eine ganzheitliche, individuelle Behandlung nach aktuellstem Stand der Wissenschaft mit gut ausgestatteten Therapieräumen und vielfältigen Therapie- und Diagnostikmaterial. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen der TherapeutInnen sind für uns selbstverständlich.

Sprechen sie uns gerne vor Ihrer Behandlung an, wenn sie die Kostenübersicht für Privatversicherte PatientInnen erhalten wollen- dann senden wir Ihnen diese gerne zu.

Eine logopädische Therapie lässt sich in 3 Bereiche unterteilen:

  1. Anamnese und Diagnostik: Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch, sowie die Durchführung und Auswertung einer individuellen Diagnostik stellt der Therapeut eine logopädische Diagnose.
     
  2. Behandlung/ Therapie: Auf Grundlage der Diagnostik werden die Bereiche für die Behandlung festgelegt. Individuell wird ein Therapieplan erstellt und das Vorgehen mit dem Patienten besprochen. Danach folgt die logopädische Therapie.
     
  3. Beratung/ Austausch: Die logopädische Beratung beinhaltet die Aufklärung des jeweiligen Störungsbildes (Ursache, Vorgehen, evtl. empfohlene begleitende Maßnahmen). Außerdem kann sich der Austausch mit anderen Therapeuten, Angehörigen, Erziehern und Lehrkräften (nach Einverständnis der Erziehungsberechtigten) positiv auf die Behandlung auswirken.

Eine Therapieeinheit dauert 30/45 oder 60 Minuten. Die Therapie kann 1x wöchentlich oder aber auch mehrfach stattfinden, je nach Bedarf und Störungsbild. Die Verordnungsmenge eines Rezeptes beträgt in den meisten Fällen 10 Einheiten.

Die Therapiedauer/ Frequenz und Behandlungsmenge eines Rezeptes wird vom ausstellenden Arzt festgelegt.

In der Regel findet die Therapie in den Räumlichkeiten meiner Praxis Sprachwelt Paderborn statt. Parkplätze finden sie direkt vor der Tür. Bei medizinischer Notwendigkeit führe ich selbstverständlich auch Hausbesuche (oder auch die Behandlung in Seniorenheimen, Tagespflege, Kitas etc.) im Großraum von Paderborn durch.

Bei Fragen informiere ich Sie sehr gerne telefonisch!

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