FAQ
Häufige Fragen
Was ist Logopädie?
Die Logopädie / Sprachtherapie behandelt Probleme der Stimme, der Sprache des Sprechens und des Schluckens. Das medizinisch-therapeutische Fachgebiet beschäftigt sich mit der Diagnose und Behandlung von Störungen in diesen Bereichen. Ziel ist es, die Kommunikationsfähigkeit der Betroffenen zu verbessern bzw. wiederherzustellen.
Wie erhalte ich eine Verordnung?
Wer übernimmt die Kosten?
Logopädie/ Sprachtherapie darf nur nach ärztlicher Verordnung erbracht werden. Kinder und Jugendliche sind bis zu ihrem 18. Lebensjahr zuzahlungsbefreit. Alle anderen Patienten/innen (gesetzlich versichert) müssen 10 Euro Rezeptgebühr und 10% der Gesamtsumme der Verordnung zuzahlen.
Bei Privatpatienten: Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Therapie in unterschiedlichem Umfang. Die logopädischen Leistungen werden direkt mit dem Patienten abgerechnet. Die Rechnung können sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Wie läuft eine logopädische Behandlung ab?
Eine logopädische Therapie lässt sich in 3 Bereiche unterteilen:
- Anamnese und Diagnostik: Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch, sowie die Durchführung und Auswertung einer individuellen Diagnostik stellt der Therapeut eine logopädische Diagnose.
- Behandlung/ Therapie: Auf Grundlage der Diagnostik werden die Bereiche für die Behandlung festgelegt. Individuell wird ein Therapieplan erstellt und das Vorgehen mit dem Patienten besprochen. Danach folgt die logopädische Therapie.
- Beratung/ Austausch: Die logopädische Beratung beinhaltet die Aufklärung des jeweiligen Störungsbildes (Ursache, Vorgehen, evtl. empfohlene begleitende Maßnahmen). Außerdem kann sich der Austausch mit anderen Therapeuten, Angehörigen, Erziehern und Lehrkräften (nach Einverständnis der Erziehungsberechtigten) positiv auf die Behandlung auswirken.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Eine Therapieeinheit dauert 30/45 oder 60 Minuten. Die Therapie kann 1x wöchentlich oder aber auch mehrfach stattfinden, je nach Bedarf und Störungsbild. Die Verordnungsmenge eines Rezeptes beträgt in den meisten Fällen 10 Einheiten.
Die Therapiedauer/ Frequenz und Behandlungsmenge eines Rezeptes wird vom ausstellenden Arzt festgelegt.
Wo findet die Behandlung statt?
Bei Fragen informiere ich Sie sehr gerne telefonisch!



